Die Kernspintomographie der Brust (Magnetresonanz-Mammographie, MRM) ist ein Verfahren, das ohne Röntgenstrahlen auskommt. Es arbeitet mit Magnetfeldern. Allerdings ist die MRM kein Verfahren, dass in der normalen Brustkrebsvorsorge alleinigen Einsatz findet. Es wird zur weiteren Diagnostik eingesetzt, sprich, wenn z.B. mammographisch und sonographisch ein Befund unklar bleibt. Außerdem wird sie bei stark erhöhtem Brustkrebsrisiko durch Erkrankung von Familienmitgliedern besonders in jungen Jahren (unter 50 Jahren). Auch bei Implantaten ist die MRM sinnvoll, wenn eine Mammographie nicht möglich ist und auch im 3D-Ultraschall keine vollständige Darstellung von Implantat und Rest-Drüsengewebe möglich sein sollte. Zudem wird sie vor einer Brustkrebs-Operation zur Beurteilung der Tumorumgebung und der Gegenseite, bei der Krebsnachsorge, zur Suche eines unbekannten Primärtumors (bei Lymphknotenmetastasen in der Achselhöhle) sowie bei unter 30-jährigen Frauen mit dichtem Brustgewebe und erhöhtem Brustkrebs-Risiko eingesetzt.
Das Institut für Mammadiagnostik arbeitet diesbezüglich eng mit dem Radiologischen Zentralinstitut des Klinikums Esslingen (Prof. Dr. Stephan Krämer) zusammen, das in direkter Nachbarschaft liegt. Die Patientinnen unserer Praxis bekommen dort eine MRM und danach erfolgt dann die Befundbesprechung mit Prof. Krämer. Die Schlussbesprechung, ein Abgleich mit Mammographie und Sonographie und eventuelle Nachuntersuchungen erfolgen dann wieder bei uns im Institut. Die Anmeldung zur MRM übernehmen für unsere Patienten gerne unsere Anmeldedamen. Beachten Sie bitte, dass vor einer Kernspintomographie die Nierenfunktion anhand eines aktuellen Kreatinin-Blutwertes überprüft werden muss. Dieser darf nicht älter als 14 Tage sein. Den Kreatininwert bestimmt Ihr Haus- oder Frauenarzt, er muss zur MRM mitgebracht werden.
Zur Vermeidung von falsch-positiven Befunden muss bei Frauen im gebärfähigen Alter eine Kernspintomographie der Brust zwischen dem 9. und 12. Zyklustag durchgeführt werden, auf alle Fälle nicht in der 2. Zyklushälfte nach dem Eisprung. Eine Hormoneinnahme (Anti-Baby-Pille, Hormon-Ersatz-Therapie) muss nicht abgesetzt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.